Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts verfügen wir über langjährige Erfahrung und beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Bereichen, die zum Erbrecht gehören. Die Geltendmachung und auch die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sind ein Thema, das uns häufig beschäftigt.  Da das Erbrecht ein Bereich ist, der auch ein breites Feld im Bereich des Notariats ausmacht, können wir unsere Erfahrungen hieraus einbringen und stellen  Ihnen unsere Kenntnisse gerne zur Verfügung.
Für erbrechtliche Fragen steht Ihnen in unserer Sozietät Frau Rechtsanwältin und Notarin Christina Piaskowy zur Verfügung.